Dorfsanierung läuft auf Hochtouren

Gemeinderat Ehrenkirchen beschließt Bebauungsplansatzung für den "Ortskern Ehrenstetten"/ Maximaler Förderbetrag gesenkt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Blick auf Ehrenstetten und das Sanieru...ng für den Bebauungsplan beschlossen.   | Foto: BZ-Archiv/Brigitte Sasse
Blick auf Ehrenstetten und das Sanierungsgebiet „Ortskern Ehrenstetten“. Der Gemeinderat hat jetzt die Satzung für den Bebauungsplan beschlossen. Foto: BZ-Archiv/Brigitte Sasse

EHRENKIRCHEN. Es ist unübersehbar: Die Gemeinde Ehrenkirchen und viele private Hauseigentümer bringen den Ortsteil Ehrenstetten auf Vordermann, wobei das Land durch das Landessanierungsprogramm eine Menge Geld zuschießt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, den maximalen Fördersatz für private Baumaßnahmen auf 35 000 Euro abzusenken. Zudem setzte sich das Gremium mit der Satzung für den Bebauungsplan "Ortskern Ehrenstetten" auseinander, der seit zwei Jahren in Arbeit ist.

Der Bebauungsplan soll den zentralen und historisch bedeutsamen Bereich zwischen Wentzingerstraße, Möhlin und Gerbergasse sichern, wofür er beispielsweise die Umrisse des früheren Rat- und Schulhauses am Marktplatz und den Pfarrhof mit Pfarrhaus, landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden und ehemaliger Gerberei darstellt. Dieses Gebäude stehen unter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel