Downsyndrom-Bluttests werden in Einzelfällen zur Kassenleistung
Nach jahrelangen Diskussionen gibt es jetzt Klarheit: Die Kassen können die Kosten von Gen-Untersuchungen zur Gesundheit ungeborener Kinder übernehmen - aber nur unter engen Voraussetzungen.
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Schwangere Frauen sollen Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes künftig unter engen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am Donnerstag in ...