Zugunglück von Bad Aibling
Dreieinhalb Jahre Gefängnis für spielsüchtigen Angeklagten
Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis / Richter betont die Spielsucht des Verurteilten.
Patrick Guyton
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TRAUNSTEIN. Eine Bewährungsstrafe kam für das Landgericht Traunstein nicht infrage. Zu viele Fehler hatte der Fahrdienstleiter von Bad Aibling gemacht. Im Urteil heißt es, der 40-Jährige sei zwar kein schlechter Mensch – aber dennoch für den Tod von zwölf Menschen verantwortlich.
Nach seinem Urteilsspruch liest der Vorsitzende Richter Erich Fuchs die Namen und das Alter der zwölf bei dem Zugunglück am 9. Februar 2016 Getöteten vor. Der älteste der Männer war 56 Jahre alt, der jüngste 26. Es waren zwei Pendlerzüge, die um 6.47 Uhr in Oberbayern auf der Strecke ...