Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Dreifach-Namen bleiben verboten

KARLSRUHE (AFP). Ehenamen aus drei oder mehr Nachnamen bleiben weiter verboten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.  

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Zur Begründung verwiesen die Verfassungsrichter unter anderem auf die "bessere Identifikationskraft" kürzerer Ehenamen. (AZ: 1 BvR 1155/03)
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