Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Dreifach-Namen bleiben verboten
KARLSRUHE (AFP). Ehenamen aus drei oder mehr Nachnamen bleiben weiter verboten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.
afp
Di, 5. Mai 2009, 12:32 Uhr
Deutschland
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