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Versammlungsrecht

Dürfen Corona-"Spaziergänge" verboten werden?

Christian Rath
  • Fr, 21. Januar 2022, 11:26 Uhr
    Südwest

BZ-Abo Regelmäßig treffen sich Querdenker zu unangemeldeten Kundgebungen, die sie "Spaziergänge" nennen. Städte wie Lörrach oder Freiburg haben sie untersagt. Dort entscheidet bald das Verwaltungsgericht.

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250 bis 300 „Spaziergänger“ liefen am 10. Januar durch die Innenstadt von Lahr. Foto: Endrik Baublies
In ganz Deutschland treffen sich Querdenker regelmäßig zu unangemeldeten Demonstrationen, die sie "Spaziergänge" nennen. In vielen Kommunen – in Südbaden etwa in Freiburg, Lörrach oder Schopfheim – wurden solche "Spaziergänge" mittlerweile untersagt. Fragen und Antworten dazu.
Gilt für "Spaziergänge" das Versammlungsgesetz?
Für den Sonntagsspaziergang mit der Familie oder den Schaufensterbummel mit dem Freund gilt das ...

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