Die Wohnungsdurchsuchung beim Freiburger Journalisten Fabian Kienert verletzte die Rundfunkfreiheit. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem noch nicht veröffentlichten Beschluss, der der BZ bereits vorliegt. Die Wohnung eines Journalisten dürfe nicht aufgrund eines vagen Verdachts ...