Rechtliches
Ehe für alle steht nicht im Widerspruch zum Grundgesetz
Die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare erfordert keine Verfassungsänderung. Die Ehe für alle fügt niemandem einen Nachteil zu. Also kann auch kein Bürger Verfassungsbeschwerde erheben.
Fr, 30. Jun 2017, 6:00 Uhr
Deutschland
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