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Eigentlich ist die Redefreiheit ein hohes Gut . . .

Christian Rath
  • Sa, 29. Januar 2005
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Gegen Volksverhetzung im Parlament ist man bisher machtlos / Der feine Unterschied zwischen Immunität und Indemnität.

Die CDU/CSU will die Axt an ein uraltes demokratisches Prinzip anlegen. Die freie Rede im Parlament war schon 1849 in der Paulskirchenverfassung enthalten. Bereits damals galt: Kein Abgeordneter sollte sich für seine Äußerungen im Parlament strafrechtlich verantworten müssen. Entsprechende Vorschriften über die so genannte "Indemnität" gibt es ...

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