Der Allgemeinmediziner muss sich vor dem Schöffengericht in Offenburg verantworten. Er soll eine Patientin während einer Untersuchung im Intimbereich verletzt haben.
War es ein gynäkologischer Eingriff oder ein sexueller Übergriff? War Alkohol oder Medikamenteneinfluss bei einer ärztlichen Routineuntersuchung an einer 55-jährigen Patientin im Spiel? Derlei Fragen galt es für das Schöffengericht des Amtsgerichtes Offenburg unter dem Vorsitz von Richterin Ute ...