Account/Login

"Ein eingespieltes Team"

  • Fr, 21. August 2015
    Schopfheim

Lebensmittel- und Gastronomiebedarfshändler wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.

Nachdem  der Leiter eines Großmarktes ...; wegen Beihilfe  schuldig gesprochen.  | Foto: hö
Nachdem der Leiter eines Großmarktes im März wegen Untreue verurteilt worden war, wurde jetzt auch der „Topkunde“ wegen Beihilfe schuldig gesprochen. Foto: hö

WIESENTAL. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat unter Vorsitz von Richterin Margarete Basler den 42-jährigen Geschäftsführer einer Firma für Lebensmittel- und Gastronomiebedarf, der "Topkunde" bei einem Lörracher Großmarkt war, wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Mit einer Palette Käse fing alles an: Der 38 Jahre alte Leiter eines Großmarktes im Landkreis Lörrach wollte den Angeklagten als "Premiumkunden" nicht verlieren und hoffte, ihn mit kostenlosen Zugaben und Preisnachlässen bei der Stange zu halten. Das funktionierte insoweit, dass der Kunde blieb, allerdings zu einem hohen Preis. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel