Ein Gewinn, der stutzig machte
Freispruch: Verdacht der Automatenmanipulation reicht nicht.
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WEIL AM RHEIN. Wenn jemand an einem Geldspielautomaten über 4300 Euro gewinnt, ist das so unwahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto. Und wenn das auch noch an einem Automaten passiert, von dem bekannt ist, dass er leicht zu manipulieren ist, macht das misstrauisch. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft einen 41-jährigen Mann wegen Computerbetrugs angeklagt. Doch das Gericht sprach ihn frei.
Der Arbeitslose aus Albstadt hatte am 23. September 2008 stundenlang in einer Spielothek in Friedlingen gespielt. Am Ende, es war nun nachts um vier Uhr, zeigte der Automat ein Gewinnguthaben ...