Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Land Berlin durfte keinen Mietendeckel einführen, er wäre nur auf Bundesebene möglich. Ob er das Grundrecht auf Eigentum verletzt, blieb offen.
In Berlin trat im Februar 2020 der sogenannte Mietendeckel in Kraft. Damit waren die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Bei Neuvermietungen galten vom Staat festgelegte Obergrenzen. Ab November 2021 mussten überhöhte Mieten sogar gesenkt werden.
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