Account/Login

Adoptionsrecht für homosexuelle Paare wird gestärkt

Ein Schritt in die richtige Richtung

  • Laurenz Haas

  • Mi, 20. Februar 2013, 14:55 Uhr
    Neues für Schüler

     

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen künftig Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren.

Homosexuelle Paare dürfen gemeinsam Adoptiveltern eines Kindes werden.  | Foto: DPA
Homosexuelle Paare dürfen gemeinsam Adoptiveltern eines Kindes werden. Foto: DPA
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe– das wichtigste Gericht in Deutschland – beschloss am Dienstag, dass das Verbot für Schwule und Lesben, ein Adoptivkind des eingetragenen Lebenspartners zu adoptieren, verfassungswidrig ist.

Somit ist es homosexuellen Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, erlaubt, gemeinsam Adoptiveltern eines Kindes zu werden, das einer der beiden Partner früher für sich allein adoptiert hat. Bislang war dies nur in heterosexuellen Ehen erlaubt.

Bis Ende Juli 2014 hat die Bundesregierung Zeit, eine verfassungsgerechte Regelung zu schaffen.

Der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte: "Das Verbot widerspreche dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Dies betreffe sowohl den Gleichheitsgrundsatz zwischen Ehepaaren und Lebenspartnerschaften als auch den Gleichheitsgrundsatz aus Sicht adoptierter Kinder. Das Verbot sei nicht damit zu rechtfertigen, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schade."

Auslöser der Diskussion war die Verfassungsbeschwerde einer Ärztin aus Münster. Ihre Lebenspartnerin, mit der sie seit 20 Jahren zusammen ist, hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Den Wunsch der Ärztin, ebenfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte jedoch ab.

Ob es jedoch in Zukunft homosexuellen Paaren erlaubt ist, gemeinsam ein Kind "neu" zu adoptieren, ist nicht sicher. Diese gemeinsame Adoption ist in homosexuellen Ehen bislang nicht erlaubt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat darüber noch nicht gesprochen.

Die Reaktionen auf das Urteil sind durchweg positiv. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem historischen Schritt, mit dem die Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes sicheres rechtliches Fundament gestellt werden.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sprach von einer deutlichen Stärkung der Rechte homosexueller Paare und ihrer angenommenen Kinder. Des weiteren sagte sie aber auch: "Ich finde es mittlerweile unerträglich, dass homosexuelle Menschen ihr Recht auf Gleichbehandlung immer wieder erst vor dem Verfassungsgericht erstreiten müssen."

Ressort: Neues für Schüler

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel