"Ein Vorsatz ist nicht nachweisbar"

Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellt Ermittlungen gegen Herbolzheims Bürgermeister Ernst Schilling ein.  

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Ernst Schilling  | Foto: Alexander
Ernst Schilling Foto: Alexander

HERBOLZHEIM. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Herbolzheims Bürgermeister Ernst Schilling wegen des Verdachts des Diebstahls und der Sachbeschädigung eingestellt, weil ihm vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen sei. Schilling hatte Bauhof-Mitarbeitern Ende Oktober des vergangenen Jahres den Auftrag erteilt, auf einem städtischen Grundstück kurz vor Ablauf einer zehnjährigen Pachtzeit eine Hecke zu roden und einen Container ausräumen zu lassen. Der Pächter des Grundstücks erstattete Anzeige. In einem Zivilverfahren einigte er sich mit der Stadt und erhält nun Schadenersatz in Höhe von 30 000 Euro.

Der Unternehmer hatte das im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesene Grundstück seit Januar 2001 als Freizeitgelände genutzt und darauf zum Sichtschutz etwa 800 Thujen gepflanzt. Nachdem seine Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war und er Insolvenz anmelden musste, zog er im September des vergangenen Jahres mit seiner Lebensgefährtin aus Herbolzheim weg. Zahlreiche Gegenstände, die im Umzugswagen keinen Platz mehr fanden, sollten ...

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