Für den Einbruch in ein Freiburger Modegeschäft 2019 und weitere Taten wurden zwei Männer zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Dem Haupttäter kam sein Geständnis zu Gute.
Beschuldigte in Untersuchungshaft haben ein Anrecht auf ihren Prozess innerhalb von sechs Monaten seit Haftbeginn. Auch in Corona-Zeiten wollen Strafrichter diesem Anspruch nachkommen. So konnten vor kurzem zwei 28-Jährige nach fünf Monaten in Untersuchungshaft das ...