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Eine Abrechnung und ihre Tücken

  • Falk Zielke (dpa)

  • Sa, 02. Februar 2019
    Haus & Garten

     

Die Betriebskosten sind ein Kapitel für sich und eine Quelle von Fehlern bei ihrer Abrechnung.

Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein.   | Foto: florian schuh (dpa)
Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Foto: florian schuh (dpa)

Mieter zahlen nicht nur ihre Miete, sondern auch ihre Betriebskosten. Doch bei deren Abrechnung kann es zu Fehlern kommen. Worauf also ist zu achten?

Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Vermieter können Mieter an den Betriebskosten ihrer Immobilie beteiligen. Geregelt ist das in Paragraf 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch in der Praxis gibt es immer wieder Streit. "Betriebskosten sind fehleranfällig", sagt Julia Wagner vom ...

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