Im Fall Windpark Gersbach gibt es für drei Streitpunkte vor dem Verwaltungsgericht eine gütliche Einigung – unter anderem für den Landschaftsbild-Ausgleich.
In Sachen Windmühlen auf dem Rohrenkopf (Gersbach) und Glaserkopf (Hasel) mahlten am Dienstag die Mühlen der Justiz: Das Verwaltungsgericht Freiburg beschäftigte sich mit mehreren Einsprüchen und Klagen. Im Fall Rohrenkopf wurde drei Streitpunkten der Wind aus den Segeln genommen. Windparkbetreiber EWS Schönau und Landratsamt Lörrach einigten sich gütlich. So etwa beim Thema Ausgleichszahlung für den Eingriff ins Landschaftsbild. Dieses Geld, das für Naturschutzprojekte verwendet werden soll, lag bisher auf Eis.
Ausgleichszahlung
Mit dem Bau des Windparks ...