Bestimmungen zum Waldabstand
Zerstörtes Haus darf nicht wieder aufgebaut werden

Eine Gasexplosion zerstört im Februar 2013 ein Haus in Eisenbach. Nun soll es wieder aufgebaut werden – doch die Behörden schieben dem einen Riegel vor. Die Bestimmungen zum Waldabstand haben sich verändert.
Es war kein vorgezogener Aprilscherz in der Gemeinderatssitzung: Der neue Eigentümer eines Hauses am Tempelacker auf dem Eisenbacher Höchst möchte es wiederaufbauen, doch die Behörden legen ihm Steine in den Weg. Es handelt ...