Bestimmungen zum Waldabstand

Zerstörtes Haus darf nicht wieder aufgebaut werden

Gert Brichta

Von Gert Brichta

Di, 01. April 2014 um 20:27 Uhr

Eisenbach

Eine Gasexplosion zerstört im Februar 2013 ein Haus in Eisenbach. Nun soll es wieder aufgebaut werden – doch die Behörden schieben dem einen Riegel vor. Die Bestimmungen zum Waldabstand haben sich verändert.

Es war kein vorgezogener Aprilscherz in der Gemeinderatssitzung: Der neue Eigentümer eines Hauses am Tempelacker auf dem Eisenbacher Höchst möchte es wiederaufbauen, doch die Behörden legen ihm Steine in den Weg. Es handelt ...

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