Die Gemeinde Bötzingen will bald klären, welche Form der Ganztagesunterbringung an ihrer Grundschule ab Herbst 2026 angeboten wird. Dazu sollen Eltern von Kita- und Schulkindern befragt werden.
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Von 2026 an gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in der ersten Klasse. Von da an kommt jährlich eine Klassenstufe hinzu bis zur Klasse vier im Jahrgang 2029/30. In der Gemeinderatssitzung stellte Nina ...