ERBRECHTSTIPP: Nachweis notwendig

Gesetzliche Erben müssen Verwandtschaft belegen.
Wer einen Erbschein beantragt, muss nachweisen, dass er mit dem Verstorbenen verwandt war. Wer dafür keine öffentliche Urkunde vorlegen kann, muss das Gericht auf andere Weise überzeugen. Das Nachlassgericht ist weder verpflichtet, selbst Urkunden zu besorgen noch einen DNA-Test vorzunehmen. Das ...