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Erleichterung bei Wirten

Bruno Kohlmeyer
  • Do, 31. Juli 2008
    Lahr

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hebt aber nur kleine Teile eines Gesetzes auf

Rauchen ist in kleinen Gastwirtschaften wieder erlaubt.     | Foto: dpa
Rauchen ist in kleinen Gastwirtschaften wieder erlaubt. Foto: dpa

LAHR Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Rauchen in kleinen Getränkewirtschaften ist aufseiten des Hotel- und Gaststättenverbands begrüßt worden. An dreas Feißt, der Vorsitzende für den Raum Lahr: "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung." Rundum begrüßt wird das Urteil auch von Hermann Kohler, der seit 22 Jahren das "Kupferdächle" am Marktplatz führt. "Ich bin froh, dass das Urteil so gekommen ist, denn mittelfristig hätten wir aufhören können."

Das "Kupferdächle" am Lahrer Marktplatz ist eine der wenigen Gaststätten in der Stadt Lahr, die nach dem weitgehenden Rauchverbotsgesetz der Landesregierung in Gaststätten richtig betroffen war und jetzt ...

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