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BAD SÄCKINGEN/FREIBURG. Verworfen hat das Landgericht in Freiburg die Berufung eines Erziehers aus Bad Säckingen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom September 2004, in dem er wegen vorsätzlicher Körperverletzung eines Behinderten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 25 Euro ...