VOR GERICHT: Bewährungsstrafe für 24 Jahre alten Angeklagten, dem die Beteiligung an Bandendiebstählen nicht nachzuweisen war.
EMMENDINGEN. "Die Situation des Angeklagten scheint recht stabil, es hört sich alles nicht schlecht an", sah Richter Günter Schmalen keine Veranlassung, die neunmonatige Haftstrafe für einen 24-jährigen Angeklagten am Ende nicht auf Bewährung auszusprechen. Neben den ...