"Es ist Freiheit und Bereicherung, auch Andersdenkende zu schützen"
BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ: Glauben, Gewissen und das religiöse sowie weltanschauliche Bekenntnis eines Menschen bekommen hohe Bedeutung zugesprochen.
Heinz Vogel
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(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 4 gehört zu den ...