"Es wird Verfassungsklagen geben"
BZ-INTERVIEW mit dem Freiburger Rechtsprofessor Friedrich Schoch über die Grundsicherung und die Belastung für Kommunen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FREIBURG. Die neue Grundsicherung für bedürftige Rentner und Erwerbsunfähige (siehe Info-Box) hat bei den Kommunen für Unruhe gesorgt. Landkreise und kreisfreie Städte werfen dem Bund vor, dass er sich auf ihre Kosten profiliert. Christian Rath sprach darüber mit dem Freiburger Rechtsprofessor Friedrich Schoch, der für den Deutschen Landkreistag ein Gutachten verfasst hat.
BZ: Warum halten Sie die Grundsicherung für verfassungswidrig?Schoch: Die Besserstellung von bedürftigen Alten und Erwerbsunfähigen ist selbstverständlich nicht verfassungswidrig. Es geht vielmehr darum, dass die Kommunen nicht unzulässig belastet werden.
BZ: Was ...