EU kritisiert achttägige Anmeldefrist

Schreiben an Schweizer Integrationsbüro wegen praktizierten Meldeverfahrens / Tätigkeiten von Handwerkern eingeengt.  

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KREIS WALDSHUT (mhe). Die EU-Kommission kritisiert die Schweizer Umsetzung der in den bilateralen Verträgen vereinbarten Personenfreizügigkeit: dass EU-Unternehmen erst acht Tage nach Anmeldung bei den Schweizer Arbeitskontrollstellen ihre Arbeit in der Schweiz verrichten dürfen, sei nicht kompatibel mit den Vereinbarungen, so die Kommission in einem Brief an das Schweizer Integrationsbüro.

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