Bei Familienzusammenführung mit Minderjährigen kommt es auf deren Alter zum Zeitpunkt des Asylantrags an. Jahrelang wurde in Deutschland das Recht auf Familienzusammenführung verletzt.
Minderjährige Flüchtlinge vermissen fern der Heimat oft ihre Familie. Foto: Sophia Kembowski (dpa)
Deutschland hat jahrelang das Recht von jungen Flüchtlingen auf Familienzusammenführung verletzt. Das stellte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest. Entscheidend sei die Minderjährigkeit bei der Asyl-Antragstellung – und nicht beim Antrag auf ...