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Geräte für die Probennahme von Feinstaub und Stickoxiden an der Luftmessstelle Neckartor in Stuttgart Foto: Sebastian Gollnow
Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Messung von Luftschadstoffen an den richtigen Stellen stattfindet, also auch dort, wo die Belastung am größten ist. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Belgien mit Wirkung für die gesamte EU festgestellt.
Außerdem stellte der EuGH klar, dass ein Luftreinhalteplan schon dann aufzustellen ...