Das Bundesverfassungsgericht wird das neue Wahlgesetz, das Kleinparteien erneut benachteiligt, im Kern wohl bestätigen.
Am 25. Mai werden die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Doch noch sind wichtige Fragen des Wahlverfahrens ungeklärt. An diesem Mittwoch verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Drei-Prozent-Hürde. Am Ende werden die Klagen gegen die Sperre für Kleinparteien aber wohl abgelehnt werden. Ein überraschender Erfolg des Bundestags ...