Am Dienstagmorgen werden in Saal 207 des Gießener Landgerichts zwei Versionen eines Verbrechens verkündet, die sich stark unterscheiden: Da ist zunächst einmal die des Anklägers, basierend auf aufwändigen Ermittlungen auch etlicher digitaler Spuren. Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger – eloquent, chic, bekannt aus populären True-Crime-Dokus in der ARD – führt in seiner Anklageschrift, die er zu Beginn des Prozesses verliest, zwei Mordmerkmale an: Töten zur Befriedigung des Sexualtriebs und Töten zur Verdeckung einer versuchten Vergewaltigung. Im Raum steht im Falle einer Verurteilung für Jan P. eine lebenslange Freiheitsstrafe, auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Für Ayleens Eltern ist dieser Umstand – dass der Angeklagte sich nie mehr einem Mädchen derart annähern kann – das eigentliche Ziel als Nebenkläger, sagt deren Anwältin Katja Ravat. Denn bekannt ist inzwischen: Am Tag nach dem Verbrechen chattete Jan P. munter weiter ...