Familiennachzug darf kein Gnadenakt sein
Gabi Dierdorf (Freiburg)
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"Flucht und Migration: Chaos und Unrecht sind absehbar" – so lautet der Untertitel der Presseerklärung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) vom 10. April 2025. Nach Sichtung des aktuellen Koalitionsvertrages warnt der Verein unter anderem vor einem massiven Rückschritt in der Migrationspolitik. Die Kritik ist berechtigt – der Vertrag widerspricht nicht nur der Realität, sondern auch grundlegenden rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien. Zwar betont die Koalition eingangs ihre "humanitäre Verantwortung" und das Bekenntnis zum Asylrecht, doch die tatsächliche Praxis steht im Widerspruch dazu. Die momentanen Zustände an den Grenzen und innerhalb der Behörden zeugen eher von Chaos als von Ordnung – und dieses Chaos produziert Unrecht.
Besonders deutlich wird dies beim Thema Familiennachzug. Dieser darf kein Gnadenakt der jeweiligen Regierung sein, der nach politischer Wetterlage gewährt oder verweigert wird. Die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen mit Schutzstatus und jenen mit subsidiärem Schutz ist weder mit dem Grundgesetz noch mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar. Für die betroffenen Familien ist das nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch eine menschliche Tragödie. Zudem ist diese Politik auch gesellschaftlich und ökonomisch kontraproduktiv: Statt die Potenziale der hier lebenden Menschen zu fördern und in Integration zu investieren, verschleißen sie sich in jahrelangen Verfahren. Wer Integration verhindert, riskiert soziale Spannungen – und vergibt gleichzeitig die Chance, dem Fachkräftemangel konstruktiv zu begegnen. Eine moderne, demokratische und lebenswerte Gesellschaft braucht das Gegenteil: eine offene, integrative Haltung gegenüber allen, die Teil von ihr werden wollen.
Gabi Dierdorf, Freiburg