Fotos: Für welches Vergehen hagelt es wie viel Bußgeld?
Laute Musik, Rad fahren in der Fußgängerzone, Müllentsorgung in der Wildnis – das alles zieht mehr oder minder hohe Strafen nach sich. Toni Klein hat sich den Bußgeldkatalog einmal näher angeschaut.
5 Euro: Laute Musik gehört zur Party bis weit nach Mitternacht an einem Baggersee in der Nähe eines Wohngebiets (z.B. Seepark)? Wer das findet, obwohl die von Anwohnern alarmierte Polizei ihn bereits verwarnt hat, kann zu 5 bis 5000 Euro verdonnert werden. Foto: Dominic Rock
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10 Euro: Das Fahrrad ist an sich ein preiswertes Fortbewegungsmittel. Es sei denn, man will Zeit sparen und fährt durch die Fußgängerzone. Selbst bei „fahrlässiger Begehung“ kennt der Bußgeldkatalog Straßenverkehr kein Pardon: 10 bis 20 Euro sind futsch. Foto: Thomas Kunz