Gericht sieht als erwiesen an, dass die 47-Jährige die Gutgläubigkeit des Mannes ausnutzte, der eine Beziehung suchte. Sie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt
Am ersten Verhandlungstag im Amtsgericht hatte die 47-Jährige den Betrugsvorwurf energisch von sich gewiesen (die BZ berichtete). Beim Fortsetzungstermin rang sich die Frau nach rund einstündiger Befragung des Geschädigten auf Anregung des Staatsanwalts ...