20-Jähriger bekommt keine Jugendstrafe für sexuelle Nötigung
Acht Monate Jugendstrafe lautete das Urteil des Amtsgerichts Freiburg für einen 20-Jährigen wegen sexueller Nötigung. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bekam er nun ein milderes Urteil.
Am Landgericht Freiburg wurde der Fall des 20-Jährigen am Dienstag verhandelt. Foto: Ingo Schneider
Ein 20-Jähriger ist im Berufungsverfahren vor der Jugendkammer des Landgericht Freiburg wegen sexueller Nötigung zu 50 Arbeitsstunden, 500 Euro Geldauflage für eine Beratungsstelle und drei Gesprächsterminen bei Pro Familia verurteilt worden. Im erstinstanzlichen Verfahren am Amtsgericht hatte ...