Freiburgs Oberbürgermeister
Martin Horn ist nach neun Monaten kein Amtsverweser mehr

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Einsprüche gegen die OB-Wahl rechtskräftig zurückgewiesen. Damit ist Martin Horn nun auch ganz offiziell Oberbürgermeister von Freiburg.
303 Tage nach seiner Wahl und 248 Tage nach seinem Dienstantritt darf sich Martin Horn nun auch offiziell Oberbürgermeister nennen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Aschermittwoch keine Berufung zugelassen. Damit gilt die Entscheidung der ersten Instanz, wonach die eingereichten Klagen gegen Horns Wahl unzulässig und unbegründet seien. So hat der Rathauschef nun auch ein Stimmrecht im Gemeinderat.
"Die Zeit des Verwesens ist nun vorbei." OB Martin Horn auf Instagram Martin Horn hatte die VGH-Entscheidung am Aschermittwoch auf seinem Instagram-Account gepostet: "Die Zeit des Verwesens ist nun vorbei." Später folgte noch eine offizielle Pressemitteilung aus dem Rathaus: "Rechtsmittel einzulegen ist ein wichtiges Mittel der Demokratie, auch wenn ein solches Gerichtsverfahren manchmal irritierende Aspekte aufweisen kann", wird Horn dort zitiert. Dass die Amtsverweserzeit nun nach neun Monaten zu Ende ...
"Die Zeit des Verwesens ist nun vorbei." OB Martin Horn auf Instagram Martin Horn hatte die VGH-Entscheidung am Aschermittwoch auf seinem Instagram-Account gepostet: "Die Zeit des Verwesens ist nun vorbei." Später folgte noch eine offizielle Pressemitteilung aus dem Rathaus: "Rechtsmittel einzulegen ist ein wichtiges Mittel der Demokratie, auch wenn ein solches Gerichtsverfahren manchmal irritierende Aspekte aufweisen kann", wird Horn dort zitiert. Dass die Amtsverweserzeit nun nach neun Monaten zu Ende ...