Gemeinderat
Mobilfunkanlagen dürfen wieder auf städtische Gebäude

Kommando zurück: Künftig können Mobilfunkanlagen wieder auf städtischen Gebäuden oder Grundstücken errichtet werden, wenn sich dadurch die Immissionsbelastung reduzieren lässt.
Das beschloss der Gemeinderat am Dienstag – und rückte damit von seinem Beschluss knapp zehn Jahre zuvor ab, dass solche Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Immobilien nichts zu suchen hätten.