Verwaltungsgerichtshof
Stadt Freiburg verliert vor Gericht gegen "Reichsbürger"

Ein Freiburger bekommt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs seinen vom Ordnungsamt entzogenen Führerschein zurück. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe reiche nicht aus, um einer Person die Fahrerlaubnis entziehen.
Das Amt für öffentliche Ordnung (AfÖ) hat einem "Reichsbürger" im vergangenen Jahr den Führerschein entzogen. Jetzt urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, dass die Zweifel der Stadt an der Fahreignung des circa 70-jährigen Freiburgers wegen seiner Zugehörigkeit in der "Reichsbürgerbewegung" nicht ausreichen. Er darf weiter hinter dem Steuer seines Autos sitzen. Der Fall zeigt, wie schwierig es für die Stadt ist, gegen so genannte Reichsbürger vorzugehen.
"In der ...
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