Es geht um Arbeitslöhne in Höhe von fast eine Viertelmillionen Euro: Am Amtsgericht Freiburg wurde das Verfahren gegen einen Handwerker aus einer Umlandgemeinde vorläufig eingestellt.
Vorläufig eingestellt hat das Amtsgericht Freiburg am Montag das Strafverfahren gegen einen Handwerker aus einer Umlandgemeinde Freiburgs wegen Vorenthaltens von rund 244 500 Euro Arbeitslohn. Im Gegenzug zahlt der Handwerker 5000 Euro in die Staatskasse und 35 000 Euro als teilweise Wiedergutmachung an einige Sozialkassen.
Geklärt ist die ...