Freiburger Experte: Zurückweisungen an der Grenze illegal

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Nach Ansicht des Freiburger Migrationsexperten Constantin Hruschka sind die von der Bundesregierung angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze unzulässig. "Das ist klar europarechtswidrig. Man darf diese Menschen nicht zurückweisen", sagte er im Gespräch mit der Badischen Zeitung. Dies verstoße gegen geltendes Recht. "Selbst wenn ich an der Grenze feststelle, dass jemand zum Beispiel schon in Griechenland Asyl beantragt hat, heißt das nicht, dass ich die Person nach Polen, Österreich oder die Schweiz zurückschicken darf. Denn die sind ja auch nicht zuständig."

Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR zeigte sich "besorgt über die jüngste Entscheidung der deutschen Regierung, keine Asylanträge mehr an den Landesgrenzen anzunehmen". Indes warnte der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) die Bundesregierung vor Schnellschüssen in der Migrationspolitik. Häufige Gesetzesänderungen stellten hohe Anforderungen an die Verwaltung, "die bei der Schulung des Personals mit den Veränderungen kaum Schritt halten kann". Das erhöhe die Gefahr, dass Gesetze schleppend und ineffizient umgesetzt würden. Zudem erschwere dies die Beurteilung der Wirksamkeit von Reformen.
Schlagworte: Constantin Hruschka
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