Bundessozialgericht
Freiburger Familie scheitert

Bundessozialgericht sieht keine Benachteiligung darin, dass Eltern die gleichen Beiträge zur Sozialkasse entrichten wie Kinderlose.
KASSEL. Familien werden in der Sozialversicherung nicht verfassungswidrig benachteiligt. Zu diesem Schluss kam jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und lehnte die Klage einer Familie aus Freiburg ab.