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Hartz IV

Freiburgerin gewinnt Klage: Jobcenter muss neues Bett bezahlen

Hannes Koch
  • & epd

  • Do, 23. Mai 2013, 20:07 Uhr
    Südwest

Jobcenter müssen Kindern aus Hartz-IV-Familien, die aus ihrem Gitterbettchen herausgewachsen, die Kosten für ein größeres Bett erstatten. Das hat nun das Bundessozialgericht entschieden.

Zwei Kinderfüße ragen  zwischen Gitter...in neues Bett für ihren Sohn aufkommt.  | Foto: dpa
Zwei Kinderfüße ragen zwischen Gitterstäben eines Kinderbettchens heraus. Eine Hartz-IV Empfängerin aus Freiburg hat nun erreicht, dass der Staat ein neues Bett für ihren Sohn aufkommt. Foto: dpa
Ob Hartz IV zum Leben ausreicht, ist eine umstrittene Frage. Dass die staatliche Basisleistung von derzeit maximal 382 Euro monatlich zu knapp bemessen sein könnte, deutet nun eine grundsätzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts an. Die Richter in Kassel urteilten, dass das Jobcenter ...

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