Ein Richter darf ermahnt werden, wenn er zu gründlich arbeitet – und deshalb viel weniger Fälle erledigt als Kollegen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall aus Freiburg entschieden.
Kläger war Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Freiburger Außensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Er erledigt deutlich weniger Fälle als seine Kollegen. Nicht, weil er seine Tage auf dem Tennisplatz zubringt, sondern weil er sich für den ...