Ein Autofahrer soll das Fahrzeug seines Nachbarn beschädigt haben. Grund für den Strafbefehl war eine Nachbarin, die einen Knall gehört haben will – und ein Arbeitgeber, der die Anzeige forderte.
Ein Knall, ein Schrei, ein wackelndes Auto. An diese Reihenfolge erinnert sich die Zeugin aus einer Gemeinde nördlich von Freiburg vor einem Strafrichter des Freiburger Amtsgerichts. Auf der Anklagebank sitzt ein Nachbar, der an jenem Samstagmittag beim Rückwärtsausparken ein ...