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Freispruch für Ingenieur

  • Mi, 01. März 2006
    Hotzenwald

     

Görwihler Gemeindebedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Gewässerverschmutzung entlastet.

GÖRWIHL. Überraschende Wende im Strafprozess gegen einen Görwihler Gemeindebediensteten: Das Landgericht Waldshut sprach den Angeklagten gestern vom Vorwurf der fahrlässigen Gewässerverschmutzung frei. Vor zwei Jahren war er vom Amtsgericht für schuldig erklärt worden.

Im Oktober 2003 betrachtete es das Amtsgericht als erwiesen, dass der heute 46-jährige Bauingenieur an der Verschmutzung des Höllbachs in Hartschwand, die im Herbst 2001 zum Fischsterben in einer Forellenzucht geführt ...

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