Freispruch für Kownatzki

BZ-Plus Beweislage zeigt keine vorsätzliche Insolvenzverschleppung.  

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Die Justiz befasste sich mit dem Vorwu...i – nun erfolgte der Freispruch.  | Foto: Erika Bader
Die Justiz befasste sich mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung im Fall des ehemaligen Geschäftsführers des Öflinger Zahnrad- und Getriebeherstellers Kownatzki – nun erfolgte der Freispruch. Foto: Erika Bader

. Die Verhandlung wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung ging in Abwesenheit des ehemaligen alleinigen Geschäftsführers des Öflinger Zahnrad- und Getriebeherstellers Kownatzki mit einem Freispruch aus. Vor Gericht sollte erneut geklärt werden, ob der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde (BZ berichtete). Richterin Ulrike Götz vom Amtsgericht Bad Säckingen sah keine wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen für eine solche Tat.

Trotz der von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 120 Euro entschied sich Richterin Ulrike Götz am vergangenen Montag für einen Freispruch. So habe die ...

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