Freispruch für Kownatzki

Beweislage zeigt keine vorsätzliche Insolvenzverschleppung.
. Die Verhandlung wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung ging in Abwesenheit des ehemaligen alleinigen Geschäftsführers des Öflinger Zahnrad- und Getriebeherstellers Kownatzki mit einem Freispruch aus. Vor Gericht sollte erneut geklärt werden, ob der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde (BZ berichtete). Richterin Ulrike Götz vom Amtsgericht Bad Säckingen sah keine wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen für eine solche Tat.