Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene tatverdächtige Iraker hätte bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Er hatte zuerst Asyl in Bulgarien beantragt.
Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz am Freitag mit. Die Abschiebung sei in der Folgezeit aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war.
Kommentar: Asylverfahren laufen in Deutschland nicht prinzipiell fehlerhaft – im Gegenteil
Insgesamt waren beim Verwaltungsgericht Chemnitz laut dem ...