Arbeitnehmer müssen das schlechte Wetter auf dem Weg zur Arbeit einkalkulieren
KÖLN. Wenn "Daisy" es schneien lässt und Straßen in Rutschbahnen verwandelt werden oder wenn Busse und Straßenbahnen in den Depots bleiben: Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer wegen solcher Verkehrshindernisse zu spät am Arbeitsplatz erscheint? Auch ...