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Für Bestand und Entwicklung

Mi, 12. September 2007

Kultur

Das Verfassungsgericht stärkt in seinem Gebührenurteil die öffentlich-rechtlichen Sender.

Das Bundesverfassungsgericht hat ARD und ZDF gestern gleich doppelt erfreut. Zum einen gab es der Klage der Rundfunkanstalten gegen die letzte Festsetzung der Rundfunkgebühren statt. Zum anderen erhielten die Sender auch eine "Entwicklungsgarantie" für neue Verbreitungsformen, etwa im Internet.

Worum ging es konkret?
Warum ist die KEF-Empfehlung so wichtig?
Die starke Stellung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geht auf das Karlsruher Urteil von 1994 zurück. Damals entwickelte das Gericht ein Drei-Stufen-Modell zur Festlegung der Rundfunkgebühren, das es gestern bestätigte: In der ersten Stufe können die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf anmelden. In der ...

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