Für mehr als zwölf Jahre hinter Gitter
Bluttat von Sasbach: Urteil des Landgerichts Baden-Baden.
SASBACH/BADEN-BADEN. Die Mordmerkmale sah das Landgericht Baden-Baden in der Sasbacher Bluttat als nicht erfüllt an: Wegen Totschlags und versuchter Nötigung soll der 50 Jahre alte Angeklagte aus Appenweier für zwölf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fischer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im April vergangenen Jahres seine ehemalige Partnerin in Sasbach auf brutale Weise zu Tode brachte. Mit Klebeband und ...