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"Für seine Handlungen muss man die Konsequenzen tragen"

  • Mi, 16. Oktober 2013
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Das Freiburger Landgericht verkürzt in der Berufung die Haftstrafe des Mannes, der 2011 in Bötzingen eine wehrlose Frau sexuell missbrauchte / Keine Bewährung.

Ob in dem Fall K.-O.-Tropfen im Spiel ...r nicht, ist bis heute nicht geklärt.   | Foto: dpa
Ob in dem Fall K.-O.-Tropfen im Spiel waren oder nicht, ist bis heute nicht geklärt. Foto: dpa
BÖTZINGEN/FREIBURG. Der schwere sexuelle Missbrauch einer jungen, betrunkenen und deshalb wehrlosen Frau in einer Gartenhütte in Bötzingen im Juni 2011 (die BZ berichtete) ist auch in zweiter Instanz vom Landgericht Freiburg am Dienstag mit einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe geahndet worden. Die Richter haben allerdings die von einem Schöffengericht des ...

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